Wir, die in
Drensteinfurt versammelten Vertreter ländlicher Gemeinden,
unterstützen den Beschluß des Städte- und
Gemeindebundes: "Das Präsidium bekräftigt seine
Forderung nach einer Flexibilisierung des Schulorganisationsrechtes.
Im Interesse eines wohnortnahen und vollständigen
Bildungsangebotes im ländlichen Raum ist es erforderlich, die
organisatorischen Spielräume der Schulträger bei der
Schaffng und Erhaltung ihres Schulangebotes unter anderem durch
organisatorische Verbindung unterschiedlicher Schulformen zu
erweiitern."
Wir erinnern die Landesregierung an den Beschluß
des Landtages vom 10. 6. 97, ".... Anträge von
Schulträgern auf Einrichtung von Schulversuchen mitt dem Ziel,
das örtliche Bildungsangebot auch bei knappen kommunalen
Finanzen zu erhalten bzw. auszuweiten und zu verbessern, im
Interesse einer größeren kommunalen Gestaltungsfreiheit
und Planungssicherheit zu genehmigen".
Wir fordern die Landesregierung auf, diesen Beschluß
umzusetzen und die Rahmenbedingungen zu konkretisieren, unter denen
bislang getrennte Bildungsgänge der Sekundarstufe I in
organisatorischer und schulrechtlicher Verbindung im Schulversuch
zusammengeführt werden können.
Es acht keinen Sinn in Zeiten knapper Kassen in
Oberzentren Schulneubauten zu errichten und bestehende Kapazitäten
in Gemeinden nicht zu nutzen. Zur Wohn- und Lebensqualität
einer ländlichen Gemeinde gehört ein von Eltern
akzeptiertes weiterführendes Bildungsangebot der Sekundarstufe
I. So ersparen wir unseren Kindern teure, lange und beschwerliche
Wege zu weit entfernten zentralisierten Bildungsangeboten.
Um die Benachteiligung der Kinder im ländlichen
Raum gegenüber städtischen Kindern zu vermeiden, haben
andere Bundesländer Verbundschulen bereits eingeführt. Sie
sind kein bildungspolitisches Neuland mehr. Allerdings besteht im
Schulversuch die Möglichkeit, vor Beginn einer zeitaufwendigen
Gesetzesänderung geeignete Hilfestellung für Städte
und Gemeinden zu leisten, die diese Hilfe brauchen.
Ernst Rösner (IFS Dortmund)